Informationen zum Urheberrecht


Informationen zum Urheberrecht in Lehre und Studium. Beinhaltet Informationen zur aktuellen Rechtslage bzgl. der Anwendbarkeit von §§ 60a, 60g und 60h UrhWissG.


Wer darf hochladen?   

  • Mitglieder der Hochschule

   


Was und wieviel? 

  • Bis zu 15 Prozent eines Werkes (Monographie, Sammelband)
  • Einzelnen Beiträge und Aufsätze aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften

Wichtig: Eine sukzessive Bereitstellung von Werkteilen (und somit die Umgehung der 15 Prozent-Regelung) ist nicht gestattet.

  • Werke geringen Umfangs mit einem maximalen Gesamtumfang von 25 Seiten
  • Abbildungen und Grafiken dürfen vollständig gezeigt bzw. verwendet werden
  • Vergriffene Bücher dürfen vollständig genutzt werden
  • Filme: 5 Minuten*
  • Musik: 5 Minuten
  • Notenblätter: 6 Seiten
  • Alle übrigen Werke: pro Unterricht/Seminar maximal 15%
  • Auch Werke, die nicht aus dem eigenen Einrichtungsbestand sind (z. B. über Kopienversand/Fernleihe nach§ 60e Abs.5 bezogen)

Materialien, die ohne Einschränkung genutzt werden dürfen:

  • Ältere, sogenannte gemeinfreie Werke, bei denen der urheberrechtliche Schutz bereits erloschen ist (grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) sowie Materialien, bei denen eine individuelle Erlaubnis (Lizenz) des Rechteinhabers (i.d.R. Verlag) vorliegt

Wichtig: Angabe der Quelle einschließlich des Namens des Urhebers.
   



Was geht nicht mehr?  

  • Tages- und Publikumspresse (z. B. Tageszeitungen und Wochenzeitungen wie Tagesspiegel, Zeit, Spiegel, Focus u.a.)



   

Was ist bei elektronischen Ressourcen zu beachten?    

  • Das Setzen von Hyperlinks auf E-Books und E-Journals, die durch die Bibliothek bereitgestellt werden, ist grundsätzlich unbedenklich.
  • Ebenso können Materialien online unbedenklich genutzt werden, die unter einer Creative-Commons-Lizenz im Open Access frei zugänglich sind und weiterverwendet werden dürfen.



   

Für wen?   

  • Teilnehmer*innen der Lehrveranstaltung (z. B. Seminare und Vorlesungen); Teilnehmer*innen müssen nicht namentlich bekannt sein
  • Andere Lehrende der Lehrveranstaltung

Wichtig: Abgrenzung des Nutzer*innenkreises: Passwortschutz oder vergleichbare Zugangsbeschränkung
   



Wie lange?   

  • Für die Dauer der Lehrveranstaltung (i.d.R. Semester)
  • Bis zur Prüfung „zum Abschluss des Unterrichts“ (auch, wenn die Prüfung erst im Folgesemester stattfindet)




*Hinweis zum Gebrauch der DVDs, die von der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden: Die DVDs wurden alle mit Verleih- und Vorführrechten gekauft. Sie können unbedenklich in den Vorlesungen/Seminaren genutzt werden.